Eigenmächtige Änderung der Regeln durch BWAI 2013

Die Bahnbenutzungsregelung, d.h. die Gesamtheit der drei wesentlichen Bahnbenutzungsregeln (BBR), wird durch die DFS GmbH willkürlich ausgelegt.

BAW

Anpassungen im Luftfahrthandbuch Deutschland für EDDH (Flughafen Hamburg)

Im Blogbeitrag NoFlyHAM werden zeitlicher Ablauf und Zusammenhänge umfassend dargestellt:
Ein erhellender Blick zurück ...

Etwas weiter unten im Beitrag werden die beiden Fassungen der Bahnbenutzungsregeln in einer Tabelle genau gegenübergestellt.
In der rechten Spalte ist zu sehen, was 2013 ergänzt wurde.

Auffällig ist, dass diese gegenüber dem Stand von 1971 in der derzeit gültigen Fassung inhaltlich ausgeweitet wurden.

Für mögliche Abweichungen von der hauptsächlich vorgesehenen nordwestlichen Startrichtung über die RWY 33 gilt nunmehr auch die Verkehrslage als (angeblich) ausreichender Grund.

Außerdem wurde mit einer völlig unbestimmten, ergänzenden Regelung die Möglichkeit für weitere Ausnahmen eröffnet (siehe am Ende der Tabelle ganz unten in der rechten Spalte).

Die nachfolgende Auflistung vergleicht die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm am Verkehrsflughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel der Jahre 1971 zu 2013:

Änderung der örtlichen Flugbeschränkungen für den Flughafen Hamburg vom 14.10.1971 Luftfahrthandbuch Deutschland, AD 2 EDDH 1-9, Stand: 30.05.2013
2. Für die Benutzung der Start- und Landebahnen gelten folgende Bestimmungen: 2. Bahnbenutzungsregeln
[07:00 Uhr – 22:00 Uhr]

 

a) Für Starts ist die Bahn 34 [RWY 33] zu benutzen.

Ausnahmegründe:

–       Verkehrslage

–       Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere die Windverhältnisse oder der Zustand dieser Startbahn

Kann auf Grund der Verkehrslage Bahn 34 nicht benutzt werden, ist auf Bahn 05 oder 23 auszuweichen.

[ganztägig]

 

2.1 Für Starts ist RWY 33 zu benutzen.

Ausnahmegründe:

–       Verkehrslage

–       Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse

[07:00 Uhr – 22:00 Uhr]

 

b) Für Landungen ist Bahn 34 [RWY 33] nicht zu benutzen.

Ausnahmegründe:

–       Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere die Windverhältnisse oder der Zustand der Landebahnen RWY 05/23

[ganztägig]

 

2.2 Starts auf RWY 15 und Landungen auf RWY 33 sind nur zulässig, wenn

–       Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse

dazu zwingen.

[22:00 Uhr – 07:00 Uhr]

 

c) Für Starts ist Bahn 34 [RWY 33] zu benutzen.

Ausnahmegründe:

Voraussetzungen der Ziffer 2b), also:

–       Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere die Windverhältnisse oder der Zustand der Landebahnen RWY 05/23

Siehe 2.1:

 

2.1 Für Starts ist RWY 33 zu benutzen.

Ausnahmegründe:

–       Verkehrslage

–       Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse

[22:00 Uhr – 07:00 Uhr]

 

d) Für Landungen ist Bahn 16 [RWY 15] zu benutzen. Ausnahmegründe:

–       die für das Instrumentenanflugverfahren zur Landebahn 16 [RWY 15] festgelegten Wetterminima sind nicht erfüllt

–       ferner unter den Voraussetzungen der Ziffer 2b), also:

o   Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere die Windverhältnisse oder der Zustand der Landebahnen 05/23

–       und bei Vorliegen außergewöhnlicher Verkehrs- und Betriebslagen.

2.3 Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist für Landungen RWY 15 zu benutzen.

 

Ausnahmegründe:

–       die für das IFR-Anflugverfahren zur RWY 15 festgelegten Wetterminima sind nicht erfüllt

–       ferner unter den Voraussetzungen von 2.2, also:

o   Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse

–       und bei Vorliegen außergewöhnlicher Verkehrslagen.

  [ergänzt]

 

2.4 Weitere Ausnahmen von den Regelungen unter 2.2 bis 2.3 kann der Flugplatzkontrolldienst im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde zulassen.

Tab.: Gegenüberstellung der Bahnbenutzungsregeln am Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ vom 14.10.1971 mit dem aktuellen Stand vom 30.05.2013. Die Zeitangaben beziehen sich auf die Ortszeit.

 

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