Verschleierungstaktik der neuen Lärmkarten

Die aktuellen LÄRMKARTEN sind von der BUE ohne Angabe von Straßen veröffentlicht, um eine Einordnung des genau betroffenen Gebiets zu erschweren oder unmöglich zu machen:

1. Die LDEN-Karte zeigt, dass es in einem großen Teil der Stadt zu laut ist:
http://www.hamburg.de/contentblob/9035980/d22e4199dce7c8f041092c32b6a80458/data/lden-flughafen-2017.pdf

2. Die Lnight-Karte zeigt, dass in einem erheblichen Teil der Wohngebiete das WHO-Kriterium überschritten ist:
http://www.hamburg.de/contentblob/9035982/d60ce849f1d53907fb8326ac5a231430/data/lnight-flughafen-2017.pdf

Erklärung:
LDEN = Mittel LD, LE, LNight.
Für E=Evening werden die Lärmwerte mal 4 genomen.
Für Lnight mal 10 (entspricht also +10 dB).

Lnight hat 10 dB Aufschlag gegenüber den berechneten Werten.
Das bedeutet: Lnigfht = 50 dB entspricht dem WHO-Kriterium Lnight, outside von 40 dB.
Alles was farbig ist, überschreitet die WHO-Werte

Es stellt sich die Strafrechtsfrage, da LN-Werte in der Karte über 50 dB(A) in jedem Fall bedeuten, dass Gesundheitsschäden in Kauf genommen werden. Das bedeutet, dass die Tolerierung - und erst recht die Förderung - solcher Werte den Tatbestand der Körperverletzung im Amt erfüllen dürften.

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